Honorar & Abrechnung

Transparente Kosten.
Keine Überraschungen.

Wir informieren Sie vorab über alle Kosten. Was wir besprechen, gilt — so können Sie mit uns planen.

Unsere Vergütungsmodelle

Gesetzliche Vergütung (RVG)

Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Streitwert bestimmt die Gebührenhöhe — bei Gericht und außergerichtlich.

Standard bei Gerichtsverfahren

Stundenhonorar

Bei komplexen, zeitintensiven Beratungsmandaten — z. B. im Gesellschaftsrecht oder bei laufender Betreuung — vereinbaren wir ein transparentes Stundenhonorar.

Ab 180 € / Stunde (zzgl. MwSt.)

Pauschalhonorar

Für abgrenzbare Mandate mit klarem Umfang — z. B. Vertragsgestaltung oder einfache Scheidung — bieten wir Pauschalpreise an, die wir vorab gemeinsam festlegen.

Preis nach Vereinbarung
Erstberatung
Ca. 30 Minuten · Klärung des Anliegens · Einschätzung der Rechtslage
Max. 190 €
Hinweis: Gemäß § 34 RVG ist das Honorar für eine anwaltliche Erstberatung für Verbraucher auf 190 € (netto) begrenzt. Wir informieren Sie vorab, wenn dieser Betrag überschritten wird.

Wie die Abrechnung läuft

1

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Anliegen. Danach wissen Sie, was eine Beauftragung kostet.

2

Honorarvereinbarung

Wir legen schriftlich fest, welches Modell gilt — RVG, Stundenhonorar oder Pauschale.

3

Mandatsbearbeitung

Wir arbeiten Ihr Mandat ab und dokumentieren den Aufwand transparent.

4

Rechnung

Nach Abschluss oder auf Wunsch zwischenzeitlich erhalten Sie eine nachvollziehbare Rechnung.

Grundlage
RVG — Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Zahlungsarten
Überweisung · SEPA-Lastschrift
Prozesskostenhilfe
Auf Antrag möglich (PKH)

Rechtsschutzversicherung &
Prozesskostenhilfe

Rechtsschutzversicherung

Viele Mandate können über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihre Police das Mandat abdeckt, und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Bei geringem Einkommen kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Wir beraten Sie, ob PKH in Ihrem Fall in Frage kommt, und helfen beim Antrag.

Beratungshilfe

Für die außergerichtliche Beratung gibt es Beratungshilfe — ausgestellt vom Amtsgericht. Damit zahlen Sie nur einen Eigenanteil von 15 €. Fragen Sie uns einfach.

Häufige Fragen zum Honorar

Wann erfahre ich, was mein Fall kostet?

Beim Erstgespräch. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen.

Muss ich das Honorar vorstrecken?

Bei Gerichtsverfahren verlangen wir in der Regel einen Vorschuss. Bei außergerichtlichen Mandaten wird nach Abschluss oder nach Aufwand abgerechnet.

Was kostet ein Kündigungsschutzverfahren?

Das hängt vom Streitwert ab (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter). Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € beträgt der Streitwert 9.000 € — die gesetzliche Anwaltsgebühr liegt dann ca. bei 1.000–1.500 € (zzgl. MwSt.).

Gibt es ein Beratungsgespräch ohne Kostenrisiko?

Ja. Im Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung. Die Kosten sind auf 190 € netto gedeckelt — wir sagen Ihnen vorab, wenn davon abgewichen wird.

Fragen zum Honorar?

Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung gerne persönlich — ohne Verpflichtung.

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